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Anstellungsvertragsrechtsschutz für Vorstände und Geschäftsführer
Anstellungsvertragsrechtsschutz für Vorstände und Geschäftsführer
14.06.2024, 10:01
Rechtsstreitigkeiten aus Anstellungsverträgen zwischen einem Geschäftsführer / Vorstand und dem Gesellschafter sind in der klassischen Rechtsschutzversicherung grundsätzlich ausgeschossen. Gerade wenn es um Kündigungen, Abfindungen, Boni- oder Pensionszahlungen geht, ist das Prozesskostenrisiko besonders hoch. Die Anwälte rechnen in diesen Fällen nicht nach Gebührenordnungen, sondern nach frei verhandelten Honoraren ab. Dabei sind Stundensätze von 450 Euro nicht ungewöhnlich. Wir raten daher allen Vertretern juristischer Personen zu einer Unternehmensleiter-Rechtsschutzversicherung (Anstellungsvertragsrechtsschutz).